Wenn eine fertige Vorlage nicht mehr reicht — Schnittstellen, eigene Anwendungen und Systeme, die zu Ihren Abläufen passen statt umgekehrt.
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit jedem Dienstleister und Hoster — vor dem Start, nicht danach
Server in Deutschland oder der EU, wenn personenbezogene Daten im Spiel sind
DATEV, Warenwirtschaft, Versanddienstleister — die deutschen Systeme, an die tatsächlich angebunden wird
Quellcode in Ihrem Repository, Zugänge auf Ihre Firma, Dokumentation auf Deutsch
Feste Etappen mit Abnahme — Sie sehen nach jedem Schritt etwas Lauffähiges
Deutsche Rechnung mit USt-IdNr.; für EU-Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren
Individuelle Anwendungen, Portale und Schnittstellen statt Vorlagen.
Die Seite drumherum, damit das System auch gefunden wird.
Abläufe verbinden: CRM, Warenwirtschaft, Buchhaltung.
Auswertungen, die es fertig nicht gibt.
Prüfung bestehender Systeme vor dem Weiterbauen.
Oft nicht. Wenn es eine fertige Lösung gibt, die passt, sagen wir das — auch wenn es den kleineren Auftrag bedeutet. Entwicklung lohnt sich dort, wo Systeme verbunden werden müssen oder ein Ablauf wirklich eigen ist.
In Deutschland oder der EU, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Mit jedem Dienstleister und Hoster schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — das gehört an den Anfang, weil ein späterer Umzug teurer ist.
Ihnen, ab dem ersten Tag. Der Code liegt in Ihrem Repository, die Zugänge laufen auf Ihre Firma, die Dokumentation ist auf Deutsch. Ein Wechsel des Dienstleisters soll eine Entscheidung sein, keine Erpressung.
In festen Etappen mit Abnahme. Nach jeder Etappe sehen Sie etwas Lauffähiges und können die Richtung ändern, solange es günstig ist. Ein Projekt, das erst am Ende sichtbar wird, ist genau dann teuer, wenn es schiefgeht.
Beschreiben Sie kurz, was verbunden oder gebaut werden soll — wir melden uns mit einer Einschätzung, auch wenn sie lautet, dass es fertig schon existiert.