WEBAGENTUR FÜR DIE SCHWEIZ
Wer eine Agentur sucht statt einer Offerte, sucht meist eine Antwort auf eine andere Frage: wer in zwei Jahren noch erreichbar ist.
Der Unterschied beginnt nach dem Aufschalten
Was in einer Offerte stehen muss
Domain, Hosting und Quellcode auf den Namen Ihrer Firma, ab dem ersten Tag
Was sie kostet, was sie abdeckt und ob sie monatlich kündbar ist — schriftlich, nicht mündlich
Wer antwortet, in welcher Sprache und innert welcher Frist
Wie der Wechsel abläuft, wenn Sie die Agentur wechseln — bevor Sie sie brauchen
revDSG mit EDÖB als Aufsicht; die DSGVO nur zusätzlich, bei Kundschaft in der EU
Eine Website ab 420 CHF; Anbindungen werden nach dem Umfang beziffert, nicht davor
Startpreise. Jedes Projekt erhält ein eigenes Angebot.
Woran wir arbeiten
Entwicklung
Websites, Shops und Anbindungen — gebaut, um weiterentwickelt zu werden.
Marketing
Suche, Social und Inhalte, wenn die Website tragen soll.
Automation
Anfragen ins CRM, Offerten und Rechnungen ohne Abtippen.
Analytics
Messung bis zur Anfrage, auch mit Consent-Banner.
Audit
Prüfung einer bestehenden Website: was trägt, was bremst.
Wie wir arbeiten
- Domain, Hosting und Zugänge laufen auf Ihre Firma — auch wenn wir nicht weitermachen
- Deutschschweizer Schreibweise ohne Eszett, von Menschen geschrieben
- revDSG als Grundlage, nicht eine deutsche Vorlage mit neuem Titel
- Etappen mit Abnahme statt einer Rechnung am Schluss
- Nach dem Aufschalten dieselben Ansprechpersonen wie davor
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich das von «Website erstellen»?
Dort geht es um den Bau: Umfang, Ablauf, Termin. Hier geht es um die Jahre danach — wer Änderungen macht, wer Störungen bemerkt und auf wessen Konten Domain, Hosting und Analytics laufen. Wenn Sie nur eine Website brauchen, ist die andere Seite die richtige.
Wem gehören Domain, Hosting und Code?
Ihnen. Sie laufen auf Ihre Firma, wir erhalten Zugriff. Wechseln Sie die Agentur, brauchen Sie von uns nichts zu erbitten — Sie entziehen den Zugriff und alles bleibt, wo es ist.
Gilt für uns das revDSG oder die DSGVO?
Für rein schweizerische Tätigkeit das revDSG, mit dem EDÖB als Aufsicht. Sobald Sie Kundschaft in der EU haben — bei einem Shop mit Versand nach Deutschland schneller als gedacht — gilt beides, und dann muss die Datenschutzerklärung beides nennen.
Wer antwortet, wenn etwas nicht funktioniert?
Dieselben Personen, die gebaut haben, auf Deutsch. Wir schreiben in die Offerte, innert welcher Frist wir antworten — eine Zusage, die nicht schriftlich steht, ist im Ernstfall keine.
PROJEKT BESPRECHEN
Schreiben Sie kurz, was Sie haben und was Sie brauchen — wir melden uns mit einer Einschätzung, was sich weiterentwickeln lässt und was neu gebaut gehört.