Von der Idee bis in den Store — für Unternehmen, die eine App brauchen und keine Abteilung dafür aufbauen wollen.
Seit 28.06.2025 gilt das BFSG für viele Verbraucherangebote — von Anfang an eingeplant ist es günstiger als nachgerüstet
Datenschutzerklärung in App und Store, Tracking nur nach Einwilligung, Daten bevorzugt in der EU
Deutsche Beschreibung, deutsche Screenshots — eine englische Seite kostet Installationen
In-App über Apple und Google; außerhalb der App SEPA, Klarna, PayPal und Rechnung
Deutsche Rechnung mit USt-IdNr.; für EU-Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren
Quellcode, Store-Konten und Zugänge gehören Ihnen — auch wenn wir nicht weitermachen
App für iOS und Android, dazu die Website, auf die sie verweist.
Sichtbarkeit im Store und Kampagnen für die ersten Installationen.
Anbindung an CRM, Warenwirtschaft oder Buchungssystem.
Nutzungsdaten und Abbrüche — messbar ohne Datenschutzverstoß.
Prüfung bestehender Apps: Barrierefreiheit, Datenschutz, Performance.
Wenn sie sich an Verbraucher richtet und unter das BFSG fällt — etwa Onlineshops, Buchungs- oder Bankdienste — dann ja, seit dem 28. Juni 2025. Ob Ihr Fall dazugehört, klären wir vor Projektbeginn statt hinterher.
Oft nicht. Für viele Anwendungen genügt eine Codebasis für beide Systeme oder sogar eine gut gebaute Web-App. Native lohnt sich, wenn Kamera, Sensoren oder Offline-Betrieb eine Rolle spielen — das entscheiden wir am Anwendungsfall, nicht am Trend.
Ihnen, ab dem ersten Tag. Der Code liegt in Ihrem Repository, die Store-Konten laufen auf Ihre Firma. Ein Wechsel des Dienstleisters soll eine Entscheidung sein, keine Erpressung.
Eine erste nutzbare Version meist drei bis vier Monate, je nach Umfang. Wir arbeiten in Etappen mit Abnahme, damit Sie nach jedem Schritt etwas sehen und die Richtung ändern können, solange es günstig ist.
Beschreiben Sie kurz, was die App können soll — wir melden uns mit einer Einschätzung zu Umfang, Dauer und dem, was rechtlich dazugehört.